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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Navitas Cooperate GmbH

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten ausschließlich für alle – auch zukünftigen – Rechtsgeschäfte, Angebote, Lieferungen und Leistungen (insb. Verkauf, Lieferung, Planung und Montage von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Zubehör) der Navitas Cooperate GmbH (in der Folge „wir“ oder „Auftragnehmer“) mit unseren Vertragspartnern (in der Folge „Kunde“).

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B). Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, anerkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit dieser AGB.

1.3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere Vertragserfüllung gilt nicht als Zustimmung zu Bedingungen des Kunden.

2. Angebote, Vertragsabschluss und Unterlagen

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung/Leistung an den Kunden zustande.

2.2. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm beigestellten Daten, Pläne und Informationen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, einzelne im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angeführte Komponenten (z.B. PV-Module, Wechselrichter, Speicher) gegen gleich- oder höherwertige Komponenten anderer Hersteller auszutauschen, sofern dies für die Gesamtfunktion und Leistungsfähigkeit der Anlage keine nachteiligen Auswirkungen hat und für den Kunden zumutbar ist. Ein solcher Austausch berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Preisminderungs- oder Schadenersatzansprüchen.

2.3. Sämtliche technischen Unterlagen, Pläne, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Zeichnungen und Kostenvoranschläge bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Unterlagen unverzüglich an uns zurückzustellen.

3. Pflichten des Kunden (Montagevoraussetzungen, Netzzusage und Förderungen)

3.1. Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Montage und den Betrieb der PV-Anlage rechtzeitig vorliegen.

3.2. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die statischen Voraussetzungen des Gebäudes/Daches für die Lasten der PV-Anlage ausreichen und das Dach frei von Schadstoffen (insb. Asbest) ist. Wir sind nicht verpflichtet, die Statik oder Schadstofffreiheit des Daches zu überprüfen. Eine Haftung für Schäden aufgrund mangelhafter Dachstatik oder verborgener Baumängel ist ausgeschlossen.

3.3. Die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z.B. Baubewilligungen) sowie der Netzzusage (Netzzutrittsvertrag) des zuständigen Netzbetreibers obliegt ausschließlich dem Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich als kostenpflichtige Zusatzleistung durch uns vereinbart wurde. Verzögerungen oder das Versagen von Netzzusagen oder Genehmigungen gehen nicht zu unseren Lasten und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt.

3.4. Der Kunde stellt auf seine Kosten Strom, Wasser sowie gegebenenfalls erforderliche Absperrungen, Gerüste und Lagerplätze für die Dauer der Montagearbeiten zur Verfügung.

3.5. Wir übernehmen keine Haftung oder Gewähr für den tatsächlichen Erhalt, die Bewilligung oder die Höhe von jeglichen Förderungen, Zuschüssen oder steuerlichen Vorteilen (z.B. nach dem EAG, der ÖMAG oder Landesförderungen). Sofern vereinbart wurde, dass wir den Kunden bei der Förderantragsstellung unterstützen, agieren wir ausschließlich als Vermittler und unterstützender Dienstleister. Die Letztverantwortung für die rechtzeitige, vollständige und korrekte Einbringung aller erforderlichen Unterlagen sowie für die Einhaltung von Förderfristen verbleibt in jedem Fall beim Kunden. Das Versagen oder eine Kürzung von Förderungen berührt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag in keiner Weise und berechtigt diesen nicht zum Rücktritt.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug und Stornierung

4.1. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk (EXW gem. Incoterms 2020), exklusive Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

4.2. Soweit im Auftragsschreiben nichts Abweichendes geregelt ist, gilt 100% Vorauszahlung als Zahlungskondition vereinbart. Wir sind erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Leistungsausführung verpflichtet.

4.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmer gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

4.4. Bei Zahlungsverzug oder begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen zu verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Brutto-Auftragswertes ohne Schadensnachweis zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4.5. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden gegen unsere Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

4.6. Stornierung durch den Kunden: Ein unberechtigter Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornierung) nach erfolgter Auftragserteilung ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Stimmen wir einer Stornierung zu, sind wir berechtigt, ohne Schadensnachweis eine gestaffelte Stornopauschale wie folgt in Rechnung zu stellen:

  • Bis 14 Tage nach Auftragsbestätigung: 10 % des Brutto-Auftragswertes.

  • Ab dem 15. Tag nach Auftragsbestätigung bis zum geplanten Montagebeginn: 25 % des Brutto-Auftragswertes.

  • Nach bereits erfolgtem Montagebeginn oder erfolgter Lieferung der Komponenten auf die Baustelle: 50 % des Brutto-Auftragswertes zuzüglich der bereits tatsächlich erbrachten Montage- und Planungsleistungen sowie der Kosten für kundenspezifische Sonderanfertigungen.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Preisanpassungsklausel

5.1. Unsere Preise basieren auf den Gestehungskosten (Rohstoffpreise, Einkaufspreise für PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Löhne und Transportkosten) zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

5.2. Sollten sich diese Kosten bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung/Leistungserbringung aus Gründen, die nicht in unserer Sphäre liegen (z.B. Zölle, Lieferanten-Preiserhöhungen, Wechselkursschwankungen), verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15% des Gesamtpreises, steht dem Kunden das Recht zu, binnen einer Woche ab Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Teilleistungen sind jedoch abzurechnen.

6. Lieferzeit, Versand und Gefahrenübergang

6.1. Von uns genannte Liefer- und Montagetermine sind stets unverbindliche Richtwerte, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermine schriftlich vereinbart. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Eingang der Vorauszahlung und der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen durch den Kunden.

6.2. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe sowie Lieferverzögerungen von Vorlieferanten (z.B. Engpässe bei Modulen oder Wechselrichtern) verlängern die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzuges sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.3. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Transporteur ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), und zwar auch dann, wenn wir den Transport organisieren oder Teillieferungen erfolgen. Bei Werklieferungsverträgen (Montage durch uns) geht die Gefahr mit der Teil- bzw. Fertigstellung der Montagearbeiten am Objekt auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten Waren und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

7.2. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung, Vermietung oder Verleihung der Vorbehaltsware an uns zur Besicherung ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

7.3. Besondere PV-Klausel: Durch die Montage der PV-Anlage auf dem Dach des Kunden wird die Anlage nicht zum unselbstständigen Bestandteil des Gebäudes. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Anlage bis zur vollständigen Bezahlung als eigenständiges, trennbares Zubehör im Eigentum des Auftragnehmers verbleibt. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach Vorankündigung berechtigt, die Anlage auf Kosten des Kunden zu demontieren und zurückzunehmen.

8. Gewährleistung und Mängelrüge

8.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware bzw. die montierte Anlage unverzüglich nach Übergabe/Fertigstellung zu prüfen und etwaige Mängel binnen einer Woche schriftlich und spezifiziert zu rügen (§ 377 UGB). Andernfalls gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt und jegliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme der Montageleistung. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen; die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

8.3. Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt nach unserer Wahl durch Verbesserung (Reparatur), Austausch oder Preisminderung. Das Recht des Kunden auf Wandlung (Vertragsaufhebung) wird ausgeschlossen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

8.4. Kosten für den Ein- und Ausbau sowie für den Transport des mangelhaften Produktes (z.B. Kosten für Gerüste, Kräne oder Dacharbeiten) sind vom Kunden zu tragen, sofern der Mangel nicht durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

8.5. Herstellergarantien: Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien (z.B. Leistungsgarantien der Modulhersteller, Produktgarantien der Wechselrichterhersteller) werden von uns lediglich im Namen des Herstellers weitergegeben. Ansprüche aus diesen Garantien sind vom Kunden direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Wir übernehmen keine Haftung für die Bonität oder Leistungsfähigkeit des Herstellers.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Wir haften für Sachschäden ausschließlich bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9.2. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle sowie für Ertragsausfälle (z.B. entgangene Einspeisevergütungen wegen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme oder Ausfall der Anlage) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3. Die Haftung ist der Höhe nach mit der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung, maximal jedoch mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.

10. Datenschutz

10.1. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden (bzw. dessen Mitarbeiter) ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. Detaillierte Informationen hierzu sind in unserer separaten Datenschutzerklärung einsehbar.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz.

11.2. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.

11.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen (z.B. IPRG) und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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